Sie möchten einen fachkundigen rechtlichen Rat einholen, sind aber unsicher, welche Kosten damit verbunden sind. Hier habe ich Ihnen einige Fakten zusammengestellt:
Der Anwalt erhält für die jeweilige Tätigkeit eine bestimmte Gebühr. Dies ist in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) (pdf-Datei, Stand 01.01.2021) geregelt und gilt bundesweit. Dort befinden sich Tabellen, die die Höhe im einzelnen bestimmen.
In zivilrechtlichen Angelegenheiten richtet sich das Honorar nach dem Gegenstandswert - also nach der Höhe des bezifferbaren "Problems".
Erstberatung
Unabhängig von dem Sachverhalt und der Höhe des (Streit-) Gegenstandes besteht die Möglichkeit einer Erstberatung. Sie beinhaltet eine erste Einschätzung der Problemstellung und beträgt für Verbraucher maximal € 190,00 zzgl. Umsatzsteuer und eine Pauschale für Porto und Telekommunikationsleistungen.
Im Rahmen dieser Erstberatung können auch die Kosten einer darüberhinausgehenden Vertretung, gerichtlich und außergerichtlich, eingeschätzt werden. Schließt sich an die Erstberatung eine weitere Tätigkeit des Anwaltes an, wie etwa Kontaktaufnahme mit der "Gegenseite" etc., werden die normalen Gebühren fällig. Weiter ist die Vereinbarung eines gesonderten Stundenhonorars zulässig und möglich. Die Vereinbarung eines reinen erfolgsabhängigen Honorars ist nicht möglich.
Rechtsschutz
Sofern Sie über eine gültige Rechtsschutzversicherung verfügen, wird mit dieser, für den Fall der Deckungszusage, abgerechnet. Meistens ist ein vereinbarter Eigenanteil zu leisten.
Sonstiges
Daneben, falls Ihr Einkommen und Vermögen (entsprechend) niedrig ist, gibt es die staatlich begünstigte Beratungs- und Prozesskostenhilfe:
- Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe (pdf-Formular, Stand 01.02.2017))
- Hinweisblatt zum Formular für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe (pdf-Formular, Stand 01.02.2017)
Diese stellt sicher, dass Sie ebenfalls eine Auskunft innerhalb einer Beratung erhalten, oder die Bereitstellung eines Anwaltes für das jeweilige gerichtliche Verfahren.
Diese Hinweise ersetzen nicht ein persönliches Gespräch über eventuell anfallende Kosten!